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Präha Anna Herrmann Schule Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Gymnastik und für Kosmetik
FAQ - Häufig gestellte Fragen von Schülern und Bewerbern an die Präha Anna Herrmann Schule
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Gibt es einen Terminplan für das aktuelle Schuljahr? |
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Was muss ich zum Bewerbungsgespräch / zur Hospitation mitbringen? |
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Wie lange dauert das Bewerbungsgespräch? |
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Wie finde ich den Weg zur Schule (Wegbeschreibung, Anfahrtskizze)? |
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Wer ist mein Ansprechpartner zum Bewerbungsgespräch / zur Hospitation? |
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Wie kann ich mich auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten? |
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Welche Aufgaben werden einem in einem Bewerbungsgespräch gestellt? |
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Welche zusätzlichen Kosten kommen während der Ausbildung auf mich zu? |
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Gibt es eine Pflichtliteraturliste? |
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Wenn ich schon Abitur / Fachabitur habe, muss ich an allen Fächern teilnehmen (Gymnastik, Kosmetik)? |
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Unterrichtsbeginn und -ende |
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Ferientermine |
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Werden die Praktikumsplätze gestellt oder muss bzw. darf ich mir selber einen Praktikumsplatz suchen? |
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Praktikumsumfang und Zeitraum? |
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Ist ein Vorpraktikum wünschenswert? |
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Gibt es eine vorgeschriebene Kleiderordnung? |
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Ist die Schule bei der Wohnungssuche behilflich? |
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Gibt es Unterstützung bei der Finanzierung der Ausbildung? |
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Kann man während der Ausbildung an Weiterbildungen teilnehmen? |
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Darf man während der Ausbildung in seinem Ausbildungsberuf arbeiten? |
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Wie ist der Ablauf des Examens? |
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Werden die Fahrtkosten erstattet? |
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Hat die Schule eigene Parkplätze? |
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Dürfen Bücher, Lehrmaterialien aus der Mediothek mit nach Hause genommen werden? |
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Wann brauche ich ein ärztliches Attest (AU, Krankmeldung)? |
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Wo sind die Entschuldigungen, Atteste u. a. abzugeben? |
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Wie viel Fehlzeiten darf ich haben? |
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Gibt es ein Klassenbuch, Klassensprecher/in, Klassenlehrer/in, Vertrauenslehrer/in, Schülersprecher/in, Schülerrat, Elternvertreter/in, SV? |
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Gibt es Förderangebote? |
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Wo finde ich wichtige / aktuelle Informationen (Stundenplanänderungen, Feten, Unterrichtsräume)? |
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Gibt es eine Einführung im Umgang mit dem PC? |
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Kann man die Gymnastikhallen nach dem Unterricht benutzen? |
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Wo beantrage ich eine Schulbescheinigung? |
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Kann man in der Schule duschen? |
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Stellt die Schule Spinde und Schlösser zur Verfügung? |
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Was mache ich wenn ich meinen Schlüssel zum Vorhängeschloss verloren habe? |
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Finden Studienfahrten statt? |
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Gibt es Unterricht der außerhalb des Schulgebäudes stattfindet? |
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In welchem Umfang wird Sport / Bewegung unterrichtet? |
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Ab wann muss ich das Schuljahr wiederholen? |
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Gibt es Kopierkarten / Druckerkarten und wo kaufe ich sie? |
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Wie teuer sind die Kopierkarten / Druckerkarten? |
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Kann ich ein Praktikum im Ausland machen? |
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Wie sind die Berufsaussichten (Stellenangebote)? |
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Wie viele Schüler/innen haben nach dem Examen einen Arbeitsplatz? |
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Ist mein Examen im Ausland anerkannt? |
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Wie viel verdiene ich nach der Ausbildung? |
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Kann ich mich nach der Ausbildung sofort selbstständig machen? |
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Wie ist die Gesamtschülerzahl und die Klassengröße? |
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Gibt es Anmeldefristen für die Aufnahme an die Schule? |
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In welchem Verhältnis stehen praktischer und theoretischer Unterricht? |
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Wird Musik unterrichtet? |
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Wird das Arbeits- und Sozialverhalten bewertet? |
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Kann außerschulisches Engagement auf den Zeugnissen ausgewiesen werden? |
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Gibt es Unterstützung oder Beratung bei Lebenskrisen, Mobbing, Schwangerschaft oder Schulschwierigkeiten? |
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| Was muss ich zum Bewerbungsgespräch / zur Hospitation mitbringen? |
Evtl. fehlende Bewerbungsunterlagen. Mut und Zuversicht. Frische und Lockerheit.
Hospitation: Wenn Teilnahme am Unterricht erwünscht ist, muss Sportkleidung mitgebracht werden. |
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| Wie lange dauert das Bewerbungsgespräch? |
| 1 - 1,5 Stunden, abhängig von der Teilnehmerzahl. |
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| Wer ist mein Ansprechpartner zum Bewerbungsgespräch / zur Hospitation? |
Gymnastik: Bildungsgangleiterin Kerstin Lichei, Schulleiter Peter Gseller, Sekretariat Helga Gerdes. Kosmetik: Bildungsgangleiterin Renate Raptis, Schulleiter Peter Gseller, Sekretariat Helga Gerdes. |
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| Wie kann ich mich auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten? |
| Informationen zur Ausbildung, Berufstätigkeit, Arbeitsfeldern erarbeiten. Arbeitsfelder im Bereich Fitness, Gesundheit, Bewegung erkunden. Berufsinfotage und Schnuppertage wahrnehmen. |
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| Welche Aufgaben werden einem in einem Bewerbungsgespräch gestellt? |
| Das Bewerbungsgespräch soll die Motivation und das Interesse des Bewerbers beleuchten. Mögliche Hindernisse, Erschwernisse, die einer Ausbildung bzw. Berufstätigkeit entgegenstehen, können angesprochen und ausgeräumt werden. Es dient der Beratung des Bewerbers. Kleine Koordinationsübungen, Kommunikationsübungen und Textanalysen ergänzen das Gespräch. |
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| Welche zusätzlichen Kosten kommen während der Ausbildung auf mich zu? |
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Einmalige Kosten während der Ausbildung:
Beitrag zum Förderverein z. Zt. 150,- € / mtl.
Gymnastische Kleingeräte wie Keulen, Reifen, Schwungband u. a.: ca. 70,- bis 100,- €
Gymnastik- / Sportkleidung nach Bedarf ca. 200,- €
Studienfahrt ca. 200,- €
Studiengänge ca. 50,- bis 70,- €
- Bücher entsprechend dem Lernmittelfreiheitsgesetz NRW. Eigenanteil von ca. 78 €
Kosten für zusätzliche Ausbildungen an der Schule (Teilnahme ist freiwillig):
Gymnastik:
- Sporttherapie Stufe II DVGS ca. 200 - 250 €
- DLRG / Erste Hilfe ca. 30 €
- Rückenschullehrer/in KddR ca. 100 €
- Sportabzeichen, Aerobic B Lizenz, Wellness-Zertifikat BBGS, Osteoporosekursleiter/in, Sturzprophylaxe, Ernährungsberater/in, Nordic Walking Trainer/in, Entspannungsverfahren, Beckenbodengymnastik, Pilatestrainer/in, Sportförderunterricht sind kostenfrei.
- Veranstaltungen im Fach Erlebnissport wie Kanu fahren, Rafting, Eislaufen, Ski fahren, Wasserski, Klettern, Hochseilgarten, Tauchen 30 - 50 €
Kosmetik:
- Basiskurs Nagelmodellage ca. 195 €
- Manuelle Lymphdrainage Kurs E 95 € Euro plus 10 € Skript
- Make-up Seminar
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| Gibt es eine Pflichtliteraturliste? |
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Ja, diese wird von der Schulkonferenz festgelegt.
Schüler/innen sollen auf keinen Fall Bücher vorher anschaffen, da die Schulkonferenz festlegt, welche Bücher angeschafft werden. Dies wird den Schüler/innen in der ersten Schulwoche mitgeteilt.
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| Wenn ich schon Abitur / Fachabitur habe, muss ich an allen Fächern teilnehmen (Gymnastik, Kosmetik)? |
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Grundsätzlich müssen Sie am Unterricht teilnehmen. Schüler/innen mit bereits vorliegender Fachhochschulreife/Abitur können im Rahmen des Examens erneut die Fachhochschulreifeprüfung ablegen. Bei der Berechnung der Durchschnittsnote werden dann die berufsbezogenen Fächer einbezogen.
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| Unterrichtsbeginn und Ende |
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Montag - Freitag von 08:15 - 15:15 Uhr. In Ausnahmefällen bis 16:05 Uhr.
Pausen: 09:45 - 10:00 Uhr, 11:30 - 11:45 Uhr, 13:15 - 13:45 Uhr
Schwimmen / Aquafitness Donnerstag von 07:45 bis 09:15 Uhr (nur im ersten Ausbildungsjahr)
Einmal jährlich findet samstags ein Wellnesstag statt. Zweimal jährlich findet samstags (November und Februar) ein Berufsinfotag von 10.00 - 15.00 Uhr statt. Teilnahme der Schüler/innen ist verpflichtend. Ausgleichstage werden gewährt.
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| Ferientermine |
| Gesetzliche Ferienregelung NRW, wie alle öffentlichen Schulen. 4 bewegliche Ferientage pro Jahr, die in die Sommermonate Mai bis Juli gelegt werden. |
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| Werden die Praktikumsplätze gestellt oder muss bzw. darf ich mir selber einen Praktikumsplatz suchen? |
Die Schüler/innen dürfen sich selber einen Praktikumsplatz suchen. Der/die Schüler/in reicht dafür die vom Bildungsgang vorgeschriebenen Unterlagen ein. Wenn jemand keinen Praktikumsplatz gefunden hat legt die Schule einen Platz fest. Kriterien zur Praktikumsstelle werden von der Schule vorgegeben und von der Bildungsgangleitung den Schülern/Schülerinnen mitgeteilt. Auslandspraktika sind möglich. Diese sollten jedoch auf den EU-Raum und die Schweiz beschränkt bleiben. Ausnahmen sind möglich. Die Schule ist bei der Vermittlung von Praktikumsstellen behilflich. |
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| Praktikumsumfang und Zeitraum? |
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Gymnastik: 1 x 4 Wochen Vollzeit im 2. Ausbildungsjahr (Mai - Juni)
Kosmetik: 2 x 4 Wochen Vollzeit je im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Mai - Juni und Februar)
Die genaue Praktikumszeit wird zu Schuljahresbeginn mitgeteilt.
Freiwillige Praktika in der Feriezeit werden von der Schule unterstützt.
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| Ist ein Vorpraktikum wünschenswert? |
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Ja, aber nicht Bedingung. Ein Bezug zum Beruf sollte gegeben sein.
Kosmetik: Drogerie, Parfümerie, Hautarzt, Kosmetikerin, Wellnesszentrum, Schönheitsfarm.
Gymnastik: Rehaklinik, Sportverein, Fitnessstudio, Ferienclub, Behinderteneinrichtung, Ambulantes Rehazentrum, Sporthotel, Wellnesszentrum.
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| Gibt es eine vorgeschriebene Kleiderordnung? |
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Ja, siehe im Vertrag unter Schul- und Hausordnung, Absprache mit dem/der Fachlehrer/in.
| Sport: |
Sportkleidung, für die Sporthalle Sportschuhe mit heller Sohle |
| Gymnastik: |
Gymnastikkleidung nach Absprache mit dem/der Fachlehrer/in |
| Massage: |
weiße Berufskleidung |
| Kosmetik: |
weiße Berufskleidung |
| Schwimmen: |
Badeanzug, Badehose |
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| Ist die Schule bei der Wohnungssuche behilflich? |
Ja, vorher über das Schulsekretariat melden bzw. im Bewerbungsgespräch mitteilen, dass man eine Wohnung / ein Zimmer sucht. Wohnheimplätze stehen zur Verfügung. |
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| Kann man während der Ausbildung an Weiterbildungen teilnehmen? |
| Ja, wenn kein Unterrichtsausfall verursacht wird und der/die Schüler/in einen guten Leistungsstand und keine erhöhten Fehlzeiten aufweist. Unterrichtsbefreiung über den Schulleiter Herrn Peter Gseller beantragen. |
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| Darf man während der Ausbildung in seinem Ausbildungsberuf arbeiten? |
| Ja, es darf aber kein Abschluss bzw. keine Berufsbezeichnung vorgetäuscht werden. Man darf sich nicht staatl. geprüfte Kosmetiker/in oder staatl. geprüfte/r Gymnastiklehrer/in nennen oder den Eindruck erwecken, dass man über entsprechende Qualifikationen verfügt. |
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| Wie ist der Ablauf des Examens? |
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Beginn: ca. 6 Wochen vor Ende des 3. Ausbildungsjahres. Zeitplan wird zu Beginn des 3. Ausbildungsjahres bekannt gegeben.
Zulassung durch die Zulassungskonferenz. Nicht mehr als zwei mangelhafte oder eine ungenügende Leistung in allen Fächern der Ausbildung, keine fehlenden Leistungsnachweise. Für Gymnastik zusätzlich DLRG in Bronze, Sportabzeichen in Bronze und Erste Hilfe Schein nicht älter als 2 Jahre.
Es besteht Unterrichtsbefreiung für den Prüfungszeitraum.
Die Zulassungskonferenz legt die Vornoten fest. Wichtig: Bei der Festlegung der Endnote werden die Vornoten im Verhältnis zur Prüfungsleistung doppelt gewichtet. Die Vornoten setzen sich aus den Leistungen des gesamten letzten Ausbildungsjahres zusammen.
Schriftliche - praktische - mündliche Prüfung
Gymnastik
Schriftlich: Klausur 3 Stunden (180 Min.)
- Sportmedizin (FHR und Berufsabschluss)
- Erziehungswissenschaft oder Gymnastik in Prävention / Rehabilitation (Berufsabschluss)
- Deutsch (FHR)
- Englisch (FHR)
Praktisch:
- Schriftliche Unterrichtsplanung
- Lehrprobe 30 Minuten und Prüfungsgespräch insgesamt 1 Stunde
Mündlich:
- Bei Notenabweichungen zwischen Vornoten und schriftlicher Prüfungsleistung mündliche Prüfung in allen Fächern der Ausbildung (ca. 20 Minuten mit 20 Minuten Vorbereitungszeit)
- Freiwillige Meldung zur mündlichen Prüfung ist in allen theoretischen Fächern der Ausbildung möglich
Kosmetik
Schriftlich: Klausur 3 Stunden (180 Min.)
- Gesundheitslehre (FHR und Berufsabschluss)
- Wirtschaftslehre (Berufsabschluss)
- Kosmetische Behandlungsmethoden (Berufsabschluss)
- Rohstoffe und Produkte (Berufsabschluss)
- Englisch (FHR)
- Deutsch (FHR)
Praktisch:
- Behandlung einer Kundin / eines Kunden
- Maniküre, Pediküre, Gesichtsbehandlung, Körperbehandlung, Prüfungsgespräch, Gesamtdauer ca. 6 Stunden
Mündlich:
- Bei Notenabweichungen zwischen Vornoten und schriftlicher Prüfungsleistung mündliche Prüfung in allen Fächern der Ausbildung (ca. 20 Minuten mit 20 Minuten Vorbereitungszeit)
- Freiwillige Meldung zur mündlichen Prüfung ist in allen theoretischen Fächern der Ausbildung möglich.
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| Werden die Fahrtkosten erstattet? |
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Ja, bis zu 100,- € / mtl. abzüglich 10,- € Eigenanteil (nur ab 5 km einfache Fahrtstrecke) und Wohnsitz innerhalb NRW).
- Bei einer Fahrt mit dem PKW, Motorrad, Moped gibt es eine km-Pauschale von ca. 0,13 €/km (Mitfahrer + 0,03 €/km)
- Öffentliche Verkehrsmittel werden nach dem günstigsten Tarif bzw. Fahrkarte abgerechnet.
Achtung: Insbesondere bei Monaten mit Ferienanteilen genau die günstigsten Kosten abchecken (Tageskarten, Wochenkarte, Monatskarte) und die Fahrkarten sammeln. Die Erstattung erfolgt rückwirkend zum Ende des Halbjahres auf Antrag durch den/die Schüler/in. Informationen werden zu Ausbildungsbeginn gegeben. Ansprechpartnerin ist Frau Helga Gerdes.
Fahrtkosten werden nur bis zur vergleichbaren nächstgelegenen Schule erstattet (3jährige Ausbildung, gleicher Abschluss).
Fahrtkostenerstattung nur für Schüler/innen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
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| Hat die Schule eigene Parkplätze? |
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Ja, aber nicht für jeden Schüler/in. Parkausweise als Nachweis der Zugehörigkeit zur Schule werden ausgestellt. Diese sollten sichtbar im PKW ausgelegt sein.
Es gilt die Regel: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
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| Dürfen Bücher, Lehrmaterialien aus der Mediothek mit nach Hause genommen werden? |
Nur mit Erlaubnis und Zustimmung der entsprechenden Fachlehrer/innen können Lehrmaterialien wie Bücher für maximal 14 Tage ausgeliehen werden. Da es sich um eine Präsenzmediothek handelt, kann der Schüler / die Schülerin von 7.45-16.00 Uhr mit dem Lehrmaterial arbeiten. Bücher, welche in Klassensätzen ausgegeben werden, erhalten Sie von den Fachlehrern/innen über den Zeitraum eines Schuljahres. Die Zeugnisausgabe am Ende des Schuljahres erfolgt nur nach Rückgabe der ausgeliehenen Schulbücher. |
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| Wann brauche ich ein ärztliches Attest (AU, Krankmeldung)? |
| Beim Nachholen / Nachschreiben von Leistungsnachweisen. Die Krankmeldung ist innerhalb der ersten drei Krankheitstage der Schule zukommen zu lassen. Bei längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten ist ein Gespräch mit der Schulleitung notwendig. Bei erhöhten Fehlzeiten werden auch die Eltern / Erziehungsberechtigten informiert. Unentschuldigte Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis ausgewiesen. |
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| Wo sind die Entschuldigungen, Atteste u. a. abzugeben? |
| Im Eingangsbereich in der zentrale bei Frau Dagmar Cremer oder bei Frau Elke Caspers. |
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| Wie viel Fehlzeiten darf ich haben? |
| Möglichst keine. Wird die Höchstgrenze von 25% überschritten entscheidet nach erfolgter Abmahnung die Lehrerkonferenz in Übereinstimmung mit dem Schulträger über den Verbleib an der Schule. Die unentschuldigten Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis ausgewiesen. |
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| Gibt es ein Klassenbuch, Klassensprecher/in, Klassenlehrer/in, Vertrauenslehrer/in, Schülersprecher/in, Schülerrat, Elternvertreter/in, SV? |
| Ja, entsprechend Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) NRW. |
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| Gibt es Förderangebote? |
| Ja, Deutschförderunterricht, Tutorenprojekt "Schüler helfen Schülern" - Schüler/innen höherer Jahrgangsstufen unterstützen Schüler/innen jüngerer Jahrgänge. |
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| Wo finde ich wichtige / aktuelle Informationen (Stundenplanänderungen, Feten, Unterrichtsräume)? |
| Am schwarzen Brett am Treppenabgang zur Herren- und Damenumkleide. |
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| Gibt es eine Einführung im Umgang mit dem PC? |
| Ja, auf Wunsch der Klasse findet dieser Einführungslehrgang in der Mediothek statt. Der Termin wird in Absprache mit der/dem Klassenlehrer/in und dem Mediothekspersonal festgelegt. |
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| Kann man die Gymnastikhallen nach dem Unterricht benutzen? |
Ja, wenn kein Kurs stattfindet.
Vormittags von 7.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn.
Nachmittags nach Unterrichtsende bis 16.00 Uhr. Danach müssen spätestens die Reinigungskräfte arbeiten können. |
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| Wo beantrage ich eine Schulbescheinigung? |
| In der Telefonzentrale am Eingang von Haus 1 (Mo. – Fr.: 8.00 - 17.00 Uhr). Dort kann die Bescheinigung auch bei Frau Dagmar Cremer oder Frau Elke Caspers abgeholt werden. |
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| Kann man in der Schule duschen? |
| Ja, Duschen für Frauen und Männer finden sich im Untergeschoss des Hauptgebäudes in Haus 1 bei den Umkleiden und im Unterrichtsgebäude Haus 3. |
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| Stellt die Schule Spinde und Schlösser zur Verfügung? |
Es werden Spinde zur Verfügung gestellt. Eigenes Vorhängeschloss ist mitzubringen. Über das Schulsekretariat und die Klassenlehrer/innen werden die Spinde zugewiesen. Ein Spindwechsel ist nur nach Mitteilung an das Schulsekretariat Frau Gerdes möglich. Namensschildchen sind anzubringen. Wichtig: Die Spinde sind vor den Ferien zu räumen und offen zu lassen wegen Reinigungsarbeiten. |
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| Was mache ich, wenn ich meinen Schlüssel zum Vorhängeschloss verloren habe? |
Zum Aufbrechen des Schlosses erhält man in der Telefonzentrale (am Eingang) den "Dosenöffner". Es wird darüber Protokoll geführt, Unterschrift, Spindnummer usw. als Sicherheitsmaßnahmen. Aufbrechen des Spindschlosses findet nur im Beisein eines/einer Lehrers/Lehrerin statt. Spinde, welche bei Schuljahresende verschlossen und keinem/r Schüler/in über die Spindlisten / Namensschildchen zuzuordnen sind, werden aufgebrochen. Der Spindinhalt wird bis eine Woche nach Schuljahresbeginn verwahrt. Anschließend bei Nichtabholung entsorgt. |
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| Finden Studienfahrten statt? |
| Ja, Dauer ca. 5-10 Tage, Ort / Ziel wird mit dem/der Klassenlehrer/in abgesprochen und festgelegt. Die Schulkonferenz legt den Rahmen der Studienfahrt fest. Studienfahrten müssen von der Schulkonferenz genehmigt werden. Auslandsfahrten sind möglich. |
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| Gibt es Unterricht der außerhalb des Schulgebäudes stattfindet? |
| Ja, Schwimmen und Aquafitness (2 Wochenstunden) findet in der Erftlagune / Kerpen-Sindorf statt. Entfernung von der Schule ca. 2 km. Die Sporthallen sind ca. 0,3 - 1,5 km von der Schule entfernt und können zu Fuß erreicht werden. Im Rahmen von Unterrichtssequenzen stehen Fahrten zu einem nahegelegenen Fitneßstudio (5 km) an. Im Rahmen von Erlebnissport Anfahrtsstrecken 4-5 mal jährlich von ca. 15-40 km zu den Veranstaltungsorten. |
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| In welchem Umfang wird Sport / Bewegung unterrichtet? |
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Kosmetik: In jedem Ausbildungsjahr 2 Wochenstunden.
Gymnastik: Bewegungsfächer wie Tanz, Gymnastik, Gestaltung, Sport, Körperbildung, Bewegungsbildung, Fitness / Aerobic, Sportförderunterricht, Pilates ca. 14 - 16 Wochenstunden.
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| Ab wann muss ich das Schuljahr wiederholen? |
- Bei einer ungenügenden Leistung oder zwei mangelhaften Leistungen.
- Bei zwei mangelhaften Leistungen besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung nach den Sommerferien. Das Fach der Nachprüfung wird vom Schüler / von der Schülerin bestimmt.
- Die Nachprüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung
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| Gibt es Kopierkarten / Druckerkarten und wo kaufe ich sie? |
| In der Mediothek. |
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| Wie teuer sind die Kopierkarten / Druckerkarten? |
- Eine Kopierkarte für 200 Kopien kostet zur Zeit 10,- €
- Eine Druckerkarte für 50 Blatt kostet 3,- €, für 100 Blatt kostet 6,- €.
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| Kann ich ein Praktikum im Ausland machen? |
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Ja, nach Absprache mit der Schulleitung. Begrenzung auf den EU-Raum und die Schweiz.
Ausnahmen sind möglich, nach Absprache mit dem/der Bildungsgangleiter/in und dem Schulleiter.
Ein Praktikum in der unterrichtsfreien Zeit kann überall gemacht werden. Dies steht in der Verantwortung des/der Schülers/in, wird aber von der Schule gern gesehen und unterstützt.
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| Wie sind die Berufsaussichten (Stellenangebote)? |
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Gut. Gefragt ist Flexibilität, Mobilität d. h.
- Örtlich, z. B. weiteren Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle akzeptieren, Umzug / Wohnortwechsel in Kauf nehmen.
- Inhaltlich, z. B. nicht nur das als erstes gewünschte Arbeitsgebiet annehmen.
- Unentgeltliches Praktikum als Einstieg in den Beruf/Berufstätigkeit kann sinnvoll sein.
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| Wie viele Schüler/innen haben nach dem Examen einen Arbeitsplatz? |
| Soweit noch Kontakt zur Schule gehalten wird ca. 80%. |
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| Ist mein Examen im Ausland anerkannt? |
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EU-Recht, Anerkennungsverfahren, aktuelle Info über Berufsverbände einholen.
Infos über den Berufsverband DGymB für Gymnastik, unter www.dgymb.de.
Infos über den Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. DVGS, unter www.dvgs.de.
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| Wie viel verdiene ich nach der Ausbildung? |
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Staatl. geprüfte/r Gymnastiklehrer/in: In Anlehnung an TVL 9 je nach Entwicklungsstufe (Berufserfahrung) in der Verwendung zwischen 2.170,- € - 3.145,- €. Bei leitenden Tätigkeiten sind auch höhere Bezahlungen möglich.
Staatl. geprüfte/r Kosmetiker/in: In Anlehnung an TVL 9 je nach Entwicklungsstufe (Berufserfahrung) in der Verwendung zwischen 2.170,- € - 3.145,- €.
Allgemeines: Es ist abhängig wo gearbeitet wird. Bei TVL ist die Entwicklungsstufe entscheidend. Auf dem freien Markt werden auch Gehälter je nach Fortbildung / Fähigkeiten von 1600,- bis 2200,- € Brutto gezahlt. Stundenhonorare von 20 - 50 €. Entsprechende Empfehlungen werden durch den Berufsverband gegeben.
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| Kann ich mich nach der Ausbildung sofort selbstständig machen? |
| Ja, wenn die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen vorhanden sind. Beratung über Berufsverbände, IHK, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Wirtschaftsförderung, Kreditinstitute u.a. einholen. Existenzgründungsseminare (Businessplan, Bankgespräch, Förderkredite etc.) besuchen. |
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| Wie ist die Gesamtschülerzahl und die Klassengröße? |
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Die Gesamtschülerzahl im Schuljahr 2010/2011 beträgt 221 Schüler/innen, davon 79 bei Gymnastik und142 bei Kosmetik. Unsere Klassen haben durchschnittlich 25 Schüler/innen. Die Eingangsklassen weisen in der Regel Schülerzahlen von 28 - 31 auf.
Laut gesetzlicher Vorgabe liegt der Richtwert für die maximale Klassenstärke bei maximal 31 Schülern/innen. Dieser Richtwert wird berücksichtigt und eingehalten. Bei höheren Schülerzahlen werden die Klassen geteilt.
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| Gibt es Anmeldefristen für die Aufnahme an die Schule? |
| Nein, aber günstig ist es, sich ab den Herbstferien des Vorjahres und vor den Osterferien NRW anzumelden. Bewerbungsunterlagen können aus dem Internet heruntergeladen werden. |
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| In welchem Verhältnis stehen praktischer und theoretischer Unterricht? |
60% praktischer Unterricht,
40% theoretischer Unterricht.
Auch im praktischen Unterricht werden theoretische Anteile eingebracht. |
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| Wird Musik unterrichtet? |
| Nein. |
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| Wird das Arbeits- und Sozialverhalten bewertet? |
| Ja, das Arbeits- und Sozialverhalten wird bewertet und auf allen Zeugnissen mit 3 Noten ausgewiesen (so genannte Kopfnoten): Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit / Sorgfalt, und Sozialverhalten. Die Bewertungskriterien hängen aus und können über die Klassenlehrer/innen erfragt werden. |
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| Kann außerschulisches Engagement auf den Zeugnissen ausgewiesen werden? |
| Ja, besonderes Engagement als Klassensprecher/in, Schülervertreter/in, Klassenbuchführer/in, Tutor/in, aber auch privates Engagement bei Vereinen, karitativen Einrichtungen kann auf Antrag bei dem/r Klassenlehrer/in auf dem Zeugnis eingetragen werden. |
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